CUBE ID 16983
CUBE Schuhe MTB PEAK PRO
Beschreibung
CUBE SCHUHE MTB PEAK PRO
Technische Details
ARTIKELDETAILS
- Gewicht: 372 g
- Größe: EU 36-48; UK 3-12.5; CM 22.5-31.5
- Farbe: black´n´blue
- Material: faserverstärktes Nylon, Gummi
- Features: 8
Geometrie
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GEOMETRIE
EU 38
Leasing & Finanzierung
LEASING & FINANZIERUNG
Das intelligente Fahrradleasing-Konzept bietet dir über ein attraktives Gehaltsumwandlungsmodell die Möglichkeit, dein persönliches Wunschrad inklusive Steuerersparnis zu beziehen. Dank der aktuell gültigen Steuerregelung aus dem Januar 2020 werden Fahrräder & E-Bikes mit nur 0,25 % versteuert. So wird der Trend zur gesunden und umweltfreundlichen Mobilität, vom Gesetzgeber steuerlich attraktiv unterstützt.
Für dich als Arbeitnehmer/-in ist das Fahrradleasing dank der Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlungsmodell) besonders lohnenswert und bequem. Dies bedeutet: Ein Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts wird nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasingfahrrades dargestellt – der Arbeitgeber behält einen Teil des monatlichen Bruttogehalts in Höhe der Leasingrade ein. Dieser Barlohn wird wiederum in sogenannten Sachlohn umgewandelt, was im Falle eines Fahrradleasings die Überlassung des Fahrrades zur freien Nutzung bedeutet.
CUBE SCHUHE MTB PEAK PRO
ARTIKELDETAILS
- Gewicht: 372 g
- Größe: EU 36-48; UK 3-12.5; CM 22.5-31.5
- Farbe: black´n´blue
- Material: faserverstärktes Nylon, Gummi
- Features: 8
GEOMETRIE
EU 38
LEASING & FINANZIERUNG
Das intelligente Fahrradleasing-Konzept bietet dir über ein attraktives Gehaltsumwandlungsmodell die Möglichkeit, dein persönliches Wunschrad inklusive Steuerersparnis zu beziehen. Dank der aktuell gültigen Steuerregelung aus dem Januar 2020 werden Fahrräder & E-Bikes mit nur 0,25 % versteuert. So wird der Trend zur gesunden und umweltfreundlichen Mobilität, vom Gesetzgeber steuerlich attraktiv unterstützt.
Für dich als Arbeitnehmer/-in ist das Fahrradleasing dank der Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlungsmodell) besonders lohnenswert und bequem. Dies bedeutet: Ein Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts wird nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasingfahrrades dargestellt – der Arbeitgeber behält einen Teil des monatlichen Bruttogehalts in Höhe der Leasingrade ein. Dieser Barlohn wird wiederum in sogenannten Sachlohn umgewandelt, was im Falle eines Fahrradleasings die Überlassung des Fahrrades zur freien Nutzung bedeutet.