CUBE ID 12278
CUBE MTB Breaker Jacke
Beschreibung
CUBE MTB BREAKER JACKE
Technische Details
ARTIKELDETAILS
- Größe: XS-XXXL
- Farbe: black
- Material: 100% Nylon
- Features: wasser- und windabweisendes Funktionsmaterial; verstellbare Kapuze mit zusätzlichem Schirm; Kapuze eignet sich zum Tragen unter dem Helm; reflektierende Elemente; elastischer Saum; Model ist 186 cm groß; Model trägt Größe L
Geometrie
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GEOMETRIE
XS
Leasing & Finanzierung
LEASING & FINANZIERUNG
Das intelligente Fahrradleasing-Konzept bietet dir über ein attraktives Gehaltsumwandlungsmodell die Möglichkeit, dein persönliches Wunschrad inklusive Steuerersparnis zu beziehen. Dank der aktuell gültigen Steuerregelung aus dem Januar 2020 werden Fahrräder & E-Bikes mit nur 0,25 % versteuert. So wird der Trend zur gesunden und umweltfreundlichen Mobilität, vom Gesetzgeber steuerlich attraktiv unterstützt.
Für dich als Arbeitnehmer/-in ist das Fahrradleasing dank der Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlungsmodell) besonders lohnenswert und bequem. Dies bedeutet: Ein Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts wird nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasingfahrrades dargestellt – der Arbeitgeber behält einen Teil des monatlichen Bruttogehalts in Höhe der Leasingrade ein. Dieser Barlohn wird wiederum in sogenannten Sachlohn umgewandelt, was im Falle eines Fahrradleasings die Überlassung des Fahrrades zur freien Nutzung bedeutet.
CUBE MTB BREAKER JACKE
ARTIKELDETAILS
- Größe: XS-XXXL
- Farbe: black
- Material: 100% Nylon
- Features: wasser- und windabweisendes Funktionsmaterial; verstellbare Kapuze mit zusätzlichem Schirm; Kapuze eignet sich zum Tragen unter dem Helm; reflektierende Elemente; elastischer Saum; Model ist 186 cm groß; Model trägt Größe L
GEOMETRIE
XS
LEASING & FINANZIERUNG
Das intelligente Fahrradleasing-Konzept bietet dir über ein attraktives Gehaltsumwandlungsmodell die Möglichkeit, dein persönliches Wunschrad inklusive Steuerersparnis zu beziehen. Dank der aktuell gültigen Steuerregelung aus dem Januar 2020 werden Fahrräder & E-Bikes mit nur 0,25 % versteuert. So wird der Trend zur gesunden und umweltfreundlichen Mobilität, vom Gesetzgeber steuerlich attraktiv unterstützt.
Für dich als Arbeitnehmer/-in ist das Fahrradleasing dank der Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlungsmodell) besonders lohnenswert und bequem. Dies bedeutet: Ein Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts wird nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasingfahrrades dargestellt – der Arbeitgeber behält einen Teil des monatlichen Bruttogehalts in Höhe der Leasingrade ein. Dieser Barlohn wird wiederum in sogenannten Sachlohn umgewandelt, was im Falle eines Fahrradleasings die Überlassung des Fahrrades zur freien Nutzung bedeutet.